Arbeitszeit im Coiffeursalon: Was der GAV verlangt
Höchstarbeitszeit, Pausen, Überstunden, Ferien – ein kompakter Überblick, damit du auf der sicheren Seite bist.
Der GAV Coiffeur setzt den Rahmen für Arbeitszeit und Löhne. Wer ihn kennt, vermeidet teure Fehler – und führt sein Team fair.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 43 Stunden. Überstunden werden grundsätzlich mit Zuschlag oder durch Freizeit ausgeglichen.
Ferien betragen mindestens vier Wochen, für Mitarbeitende bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen (OR Art. 329a).
Ein sauberer, monatlicher Arbeitszeitnachweis pro Mitarbeiter ist im Streitfall Gold wert. Tony erstellt ihn automatisch – nach GAV-Standard, unterschriftsbereit.
Für den verbindlichen Einzelfall gilt weiterhin die Prüfung durch eine Fachperson. Tony liefert die Grundlage, kein Rechtsurteil.